Termine

08.02 - 08.02

Keine Termine gefunden

Berechtigung zum Führen eines Ultraleichtflugzeugs

Um die Sport-Piloten-Lizenz, Beiblatt F, Ultraleichtflugzeugführer (SPL(F)UL) erwerben zu können, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Nachweis der Teilnahme an einem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder eine Führerscheinkopie (wenn vor 1969 erworben)
  • Kopie Personalausweis

Eine gute physische und psychische Verfassung ist ebenfalls Ausbildungsvoraussetzung für die Sportpilotenlizenz. Eine Liste der fliegerärztlichen Untersuchung ist auf unserer Internetseite ebenfalls vorhanden. Gesetzlich geregelt ist die UL-Ausbildung in den §§ 42, 45, 84a, 97, 97a, 178 der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV).

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 60 Unterrichtsstunden in 6 Fächern, diese sind:

  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Allgemeine Luftfahrtzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen