Keine Termine gefunden
Berechtigung zum Führen eines Ultraleichtflugzeugs
Um die Sport-Piloten-Lizenz, Beiblatt F, Ultraleichtflugzeugführer (SPL(F)UL) erwerben zu können, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
Eine gute physische und psychische Verfassung ist ebenfalls Ausbildungsvoraussetzung für die Sportpilotenlizenz. Eine Liste der fliegerärztlichen Untersuchung ist auf unserer Internetseite ebenfalls vorhanden. Gesetzlich geregelt ist die UL-Ausbildung in den §§ 42, 45, 84a, 97, 97a, 178 der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV).
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 60 Unterrichtsstunden in 6 Fächern, diese sind:
TYPO3 Cumulus Flash tag cloud by TYPO3-Macher - die TYPO3 Dienstleister (based on WP Cumulus Flash tag cloud by Roy Tanck) requires Flash Player 9 or better.



